| Studiengang/-fach: | vgl. Magisterprüfungsordnung |
| Angestrebter Abschluss: | Magister |
| Regelstudienzeit: | 8 Semester |
| Fachstudienberatung: | siehe Studienberater |
| Zulassungsbeschränkung: | Nein |
| Zuordnung: |
An Philosophisch-Soziologischen Fakultät und der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg kann nach einem Fachstudium von acht Semestern durch die Prüfung der akademische Grad eines Magister Artium (M.A.) erworben werden. Maßgebend sind derzeit die Allgemeine Prüfungsordnung, die Magisterprüfungsordnung der Philosophisch-Soziologischen Fakultät und der Philologisch-Historischen Fakultät der Universität Augsburg und die Studienordnungen für das Magisterstudium in den jeweiligen Fachgebieten.
Zum Erwerb des Magistergrades werden ein Hauptfach und zwei Nebenfächer studiert. Die Fächer sind aus dem Bereich der Philosophisch-Soziologischen Fakultät und der Philologisch-Historischen Fakultät zu wählen; ein Nebenfach kann mit Zustimmung des betreffenden Fachvertreters und des Magisterprüfungsausschusses auch aus einer anderen Fakultät gewählt werden. Die Fächer im Sinne des Magisterstudienganges sind mit den Aufgabenumschreibungen der Lehrstühle und Fachvertretungen bezeichnet und nicht mit demjenigen der Lehramtsstudiengänge identisch. Ein Beispiel: Für das Lehramt an Gymnasien studiert man Englisch und Geschichte, im Magisterstudiengang hingegen Englische Literaturwissenschaft, Neuere und Neueste Geschichte, Bayerische und Schwäbische Landesgeschichte, oder eine andere beliebige Fächerkombination aus diesen drei Bereichen. Für die Fächerwahl existieren gewisse Einschränkungen, über die eine Anlage zu § 6 der Magisterprüfungsordnung informiert.
In der Gestaltung des Studiums besteht somit größere Freiheit als in den Lehramtsstudiengängen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig Erkundigungen über einen zweckmäßigen Studienaufbau bei den Studienberatern einzuziehen. Im Grundstudium, d.h. den ersten vier Semestern, sind (mindestens) diejenigen Leistungsnachweise ("Scheine") zu erbringen, die Zulassungsvoraussetzung für die Magistervorprüfung bzw. Zwischenprüfung sind. Die Zwischenprüfung ist dann abzulegen, wenn das Hauptfach oder die beiden Nebenfächer mit einem Fach identisch sind, das auch für das Lehramt an Gymnasien studiert werden kann.
Zur Magistervorprüfung bzw. Zwischenprüfung meldet man sich im vierten Semester beim Zentralen Prüfungsamt der Universität an. Die Noten gehen nicht in die Abschlussprüfung ein. Gleichwertige Prüfungen, die in anderen Studiengängen oder an auswärtigen Universitäten abgelegt werden, können auf Antrag anerkannt werden.
Im Hauptstudium sind zwei benotete Hauptseminarscheine im Hauptfach und je ein benoteter Hauptseminarschein in den Nebenfächern zu erwerben.
In der Regel meldet man sich im 7. Semester zur Abschlussprüfung an. Man erhält dann nach Absprache mit dem für das Hauptfach zuständigen Fachvertreter ein Thema für die Magisterarbeit, die binnen sechs Monaten abzuschließen und in zwei Exemplaren vorzulegen ist. Ferner ist in jedem Fach eine schriftliche Prüfung (Klausur) abzulegen, für die drei Themen zur Wahl stehen. Magisterarbeit und Klausuren werden jeweils von zwei Professoren bewertet. Schließlich findet in jedem Fach eine mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer statt.
Informationen über die Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfung der einzelnen Fächer erteilen die Studienberater, die formale Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt beim Zentralen Prüfungsamt. Anträge über Anerkennung von Studienleistungen an anderen Universitäten, Dispense, rechtliche Zweifelsfälle und dergleichen sind an den Vorsitzenden des Magisterprüfungsausschusses der Philosophisch-Soziologischen Fakultät und der Philologisch-Historischen Fakultät zu richten.
Wird die Klassische Archäologie, die Kunstgeschichte, ein Teilfach der Geschichte oder Romanistik als Hauptfach oder Latein als Haupt- oder Nebenfach studiert, ist bis zur Abschlussprüfung das Latinum nachzuweisen. Der Nachweis des Graecums ist erforderlich, wenn die Klassische Archäologie oder Latein im Hauptfach gewählt wird. Ein romanistisches Hauptfach setzt die Beschäftigung mit einer weiteren romanischen Sprache voraus.
Der Magisterprüfungsausschuss erteilt vom Nachweis des
Über weitere Ausnahmeregelungen informieren die Magisterstudienordnungen der einzelnen Fächer.