Das Studium schließt mit dem 1. Staatsexamen im Erweiterungsfach. Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
Prüfer im Fach Deutsch als Zweitsprache (mündliche Prüfung):
Das Studium schließt mit dem 1. Staatsexamen im Erweiterungsfach. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in Deutsch als Zweitsprache (es werden drei Themen zur Auswahl gestellt).
Gemäß §35 der LPO I gilt für die Prüfung in DaZ die Vorschrift des § 112, d.h.:
Das Studium schließt mit dem 1. Staatsexamen im Erweiterungsfach. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in Deutsch als Zweitsprache (es werden drei Themen zur Auswahl gestellt).
Im Didaktikfach DaZ für Grundschule gibt es keine Staatsexamensprüfung.
Im Didaktikfach DaZ für Hauptschule gibt es eine schriftliche Prüfung (es werden drei Themen zur Auswahl gestellt).