Wie man sich bewirbt
Die Zulassung für den Elitestudiengang "Ethik der Textkulturen" erfolgt über ein eigenes Eignungsfeststellungsverfahren. Pro Semester werden an den Studienstandorten Augsburg und Erlangen-Nürnberg jeweils nur 15 Studierende zugelassen
Die Anträge auf Teilnahme am Auswahlverfahren sind für einen beabsichtigten Studienbeginn im folgenden Sommersemester bis spätestens zum 15.Februar bzw. für einen beabsichtigten Studienbeginn im folgenden Wintersemester bis spätestens 1. August einzureichen.
Für ein Studium am Standort Augsburg sind die Anträge an die Koordinationsstelle des Studiengangs zu richten:
Universität Augsburg
Ethik der Textkulturen
Universitätsstr. 10
86135 Augsburg
Für ein Studium am Standort Erlangen-Nürnberg sind die Anträge an die folgende Adresse zu richten:
Prof. Dr. Christine Lubkoll
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Institut für Germanistik
Bismarckstr. 1 B
91054 Erlangen
Was der Bewerbung beiliegen muss
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Ein Nachweis über die Prüfung der allgemeinen Hochschulreife,
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ein Nachweis über einen anerkannten Abschluss, aus dem die einzelnen, Prüfungsleistungen hervorgehen (kann in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden),
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eine selbst formulierte Zielvorstellung mit ausführlicher Begründung (maximal 4 Seiten)
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ein tabellarischer Lebenslauf.
Das Eignungsfeststellungsverfahren
Bewerber, bei denen die Zulassungskommission anhand der eingereichten Unterlagen zur Überzeugung gelangt, dass der Bewerber voraussichtlich die Anforderungen des Studiengangs erfüllen kann, erhalten einen Bescheid über die Teilnahme an einem 20-minütigen Eignungsfeststellungsgespräch.
Das Gespräch soll zeigen, ob der Bewerber erwarten lässt, das Ziel des Studiengangs auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig und verantwortungsbewusst zu erreichen. Es erstreckt sich in der Regel auf die für den Studiengang erforderlichen Fachkenntnisse in einem der am Studiengang beteiligten Fächer sowie der englischen Sprache.
Der Bewerber wird schriftlich darüber benachrichtigt, ob das Eignungsfeststellungsgespräch erfolgreich verlaufen, d. h. bestanden ist und ob eine Zulassung zum Studiengang erfolgt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Entweder ein herausragender Bachelorabschluss (B.A. bis 1,5); (führt zur Verleihung des akademischen Grades „Master of Arts“), oder eine Zwischenprüfung mit herausragender Note (bis 1,5) in einem Magister- oder Staatsexamensstudiengang und ein entsprechend benoteter Hauptseminarschein, d. h. mindestens die Note 1,3 (führt zur Verleihung des akademischen Grades „Magister Artium“), in der Regel in einer Philologie, in europäischer Kulturgeschichte, Philosophie, evangelischer oder katholischer Theologie. Absolventen bzw. Studierende anderer Fächer können sich in begründeten Fällen ebenfalls bewerben.
- Gute Englischkenntnisse, die die erfolgreiche Teilnahme an englischsprachigen Lehrveranstaltungen ermöglichen, werden ebenfalls vorausgesetzt.
- Darüber hinaus müssen die Bewerber eine Eignungsfeststellung bestehen.



