Die wissenschaftliche Tagung trägt der Tatsache Rechnung, dass die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen und ihre gesellschaftlichen Rückkopplungen inzwischen nicht nur selbst Gegenstand historischer Betrachtungen geworden sind, sondern die Ermittlungs- und Strafverfahren gleichzeitig einen wichtigen Blick auf das zu verhandelnde Grundereignis – mithin die natio-nalsozialistische Herrschafts- und Verbrechenspraxis – eröffnen. Tatsächlich bildet juristisches Aktenmaterial bei der Erforschung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen mittlerweile eine selbstverständliche – und unersetzliche – Quellengattung, die zugleich aber besondere Anforderungen an Methode und Quellenkritik stellt.
Die Tagung richtet sich als Workshop vornehmlich an jüngere Forscher (Graduate und Post-doc) und bietet ein Forum zur Präsentation von Fragestellungen und Ergebnissen sowie zur Diskussion methodischer Fragen. Probleme der Verwendung von Strafprozessakten als historischer Quelle werden dabei im Vordergrund stehen.
Meldung vom 23.06.2007