Frequently Asked Questions:
| 1. | Was muss ich bei der Abgabe der Hausarbeiten beachten? | ||||||||||||||||||||||||
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Bitte geben Sie Ihre Hausarbeiten zusammen mit einem ausgefüllten Seminarschein und der eidesstattlichen Erklärung immer als Printversion ab. Sie können Ihre Hausarbeiten auf dem Postweg schicken, in den Sprechstunden abgeben oder jederzeit in dem weißen Briefkasten beim Lehrstuhlsekretariat hinterlassen. Falls Sie Ihre Arbeit per Post schicken, gilt der Poststempel als Datum der Abgabe. Die Vereinbarung der Abgabetermine erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Lehrenden. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Arbeit so rechtzeitig einreichen, dass genügend Zeit für die Korrektur bleibt (mindestens 14 Tage), wenn Sie den Schein zu einem bestimmten Termin beim Prüfungsamt vorlegen müssen. Sollten Sie eine vorläufige Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar beim Prüfungsamt vorlegen wollen, wenden Sie sich bitte spätestens eine Woche vor Ihrem Abgabetermin bei Ihrem Lehrenden |
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| 2. |
Muß ich Deutschlehrer werden, wenn ich Germanistik studieren will? |
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| Nein. Das Fach Germanistik kann in verschiedenen Studiengängen studiert werden, die zu jeweils verschiedenen Abschlüssen führen und unterschiedlichen Berufszielen entsprechen: 1. Lehramt (Staatsexamen): a) an Gymnasien (vertieft studiertes Fach) b) an Grund-, Haupt- und Realschulen (nicht-vertieft studiertes Fach) 2. Magister (Universitätsexamen) als Hauptfach/Nebenfach, wobei Sie sich entscheiden müssen, welches Teilgebiet der Germanistik Sie studieren wollen (jedoch nicht mehr als 2 Teilgebiete). Für das Lehramtsstudium Deutsch und einen Teil der Magisterfachkombinationen sind insbesondere folgende Bereiche relevant: 1 Deutsche Sprachwissenschaft 2 Ältere deutsche Literaturwissenschaft 3 Neuere deutsche Literaturwissenschaft 4 Fachdidaktik Weitere zur Germanistik gehörende Bereiche: 5 Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache (auch als Erweiterung für die Lehrämter) 6 Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik) |
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| 3. | An welchem Lehrstuhl darf ich meine Leistungsnachweise erbringen? | ||||||||||||||||||||||||
| Leistungsnachweise können in Neuerer deutscher Literaturwissenschaft auch am Lehrstuhl für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft/Vergleichende Literaturwissenschaft, in Deutscher Sprachwissenschaft auch am Lehrstuhl für Deutsche Philologie unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen als Zweitsprache erbracht werden. ...was muß ich für einen Schein eigentlich leisten? |
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| 4. | Wie gestalte ich meinen Stundenplan? | ||||||||||||||||||||||||
| Lehramt und Magister, Grundstudium (1. und 2. Studienjahr) | |||||||||||||||||||||||||
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| 5. | Welche Prüfungen muß ich ablegen? | ||||||||||||||||||||||||
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Zwischenprüfung, nur für vertieft studiertes Lehramt und Magister (außer II.a) in den Bereichen 1 bis 3 : Dreistündige Klausur in einem der Bereiche 1 bis 3 nach freier Wahl. Zulassungsvoraussetzungen: Für Lehramt Proseminarschein des gewählten Bereichs und Proseminarschein eines weiteren Bereichs aus 1 bis 3 ; Magistervorprüfung (nur für II.a): Halbstündige mündliche Prüfung im gewählten Bereich. Zulassung zum Hauptseminar in den Bereichen 1 bis 3 : Für nicht-vertieft studiertes Lehramt die 3 Proseminarscheine, für vertieft studiertes Lehramt und Magister die Zwischen- bzw. (für II.a) die Magistervorprüfung |
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| 6. | Wo kann ich das alles nachlesen? | ||||||||||||||||||||||||
| Weitergehende Informationen über Kombinationsmöglichkeiten der Teilbereiche und Studiengangkombinationen, über die gültigen Studienordnungen u.a. bietet ein ausführlicher Kleiner Studienführer Germanistik, den Sie in den Sekretariaten der einzelnen Lehrstühle erhalten können. |
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| 7. | Welche Leistungen muß ich für einen Schein erbringen? | ||||||||||||||||||||||||
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Proseminarschein:
• Die Voraussetzungen zum Scheinerwerb legt der jeweilige Dozent fest. • Grundsätzlich gilt aber, daß das Proseminar regelmäßig besucht wird. Anmerkung: Von ›regelmäßiger Teilnahme‹ kann laut Fakultätssatzung nur die Rede sein, wenn Studierende maximal zwei Lehrveranstaltungen unentschuldigt versäumt haben. • Ein Kurzreferat abzuhalten ist üblich. • Am Ende des Seminars ist entweder eine Klausur oder eine Hausarbeit abzugeben (10-15 Seiten). |
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| Hauptseminarschein: • Die Voraussetzungen zum Scheinerwerb legt der jeweilige Dozent fest. • Regelmäßige Teilnahme an einem Hauptseminar wird vorausgesetzt. • mündliches Referat • Anfertigung einer Hausarbeit im Umfang von ca. 25-30 Seiten |
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| 8. | Wo kann ich meine Scheine abholen? | ||||||||||||||||||||||||
| Wenn die Arbeiten korrigiert sind, holt man die Scheine direkt bei den Dozenten ab. | |||||||||||||||||||||||||