Was muss ich zu Studienbeginn beachten?
- Das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) soll unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien zum WS 2012/13 ausgesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier ab 25. Mai.
Nachfolgend haben wir einige Themen für Sie gesammelt: